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OLG Hamm, 23.11.1995 - 1 Ws (L) 22/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1996, 301
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1995 - 1 Ws (L) 22/95
»Im Fall einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 460 StPO obliegt die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld i.S. von §§ 57a Abs. 1 Nr. 2, 57b StGB in Konsequenz der Entscheidung des BVerfG vom 3.6.1982 (NStZ 1992, 484 ) jedenfalls dann dem nach § 462a Abs. 3 StPO für die Gesamtstrafenbildung zuständigen Schwurgericht - und nicht der Strafvollstreckungskammer im Verfahren nach § 57a StGB -, wenn dieses in einem der einbezogenen Verfahren bereits auf die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe erkannt und dabei ausdrücklich Feststellungen zur Schwere der Schuld i.S. von § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB getroffen hatte.«.